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Frequently asked questions
Verkaufen
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Die Steuerpflicht hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Für den Käufer werden in Bayern 3,5 % Grunderwerbssteuer fällig. Für den Verkäufer landwirtschaftlicher Flächen ist vorab zu klären, ob die Flächen sich im Betriebsvermögen befinden oder ob sie zum Privatvermögen gehören. Ein Steuerberater ist auf jeden Fall unbedingt zu empfehlen, da auch der Notar keine steuerliche Beratung übernimmt.
Ein Anwalt ist in der Regel nicht erforderlich, da der Notar für die rechtliche Prüfung und Beurkundung des Kaufvertrags zuständig ist. Falls es jedoch um komplexe Vertragsdetails oder rechtliche Streitfragen geht, kann ein Anwalt sinnvoll sein. Wir beraten Sie gerne, ob zusätzliche Unterstützung notwendig ist.
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